Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 50998
Der hoch konzentrierte flüssige Pfefferschaum wird als zielgenauer Strahl freigesetzt - der sich als hartnäckiger, zäh klebriger Schaum auf dem getroffenem Objekt verteilt. Durch relativ flüssige Substanz erreicht das Pfefferschaum-Spray eine Reichweite von bis zu ca. 5 Meter.
Der Sprühkopf in Pistolengriffform liegt gut und sicher in der Hand. Ein patentierter Sicherheitsmechanismus verhindert den Gebrauch der Sprühdose nach gewaltsamen entreißen. Eine Sprühkopfabsicherung verhindert Fehlauslösungen.
Dieses Abwehrspray ist in erster Linie für den professionellen Einsatz von Sicherheitsdienst und Personenschutz gedacht und ist mit einem Wirkstoff von ca. 13,2 % natürliches Oleoresin Capsicum eines der höchst dosiertesten Pfeffersprays auf dem Markt.
Weltweit wird Pfefferspray von vielen Polizeibehörden, wie auch in Deutschland, zur Personenabwehr in Notwehrsituation eingesetzt. In Deutschland darf, das Pfefferabwehrspray vom Privatanwender ausschließlich, gegen angreifende Tiere verwendet werden. Laut Fachexperten sollte man ein oder mehrere RSG Police in der Wohnung an Ein- und Ausgängen verteilt haben, damit im Notfall der Zugriff an verschiedenen Stellen möglich ist.
Details zu VESK RSG Police Foam Pfefferspray 750 ml Schaum:
- Strahl: Direktstrahl
- Sprühkopf mit Pistolengriff
- patentierter Sicherheitsmechanismus
- Bruchsicherung
- Reichweite: ca. 4-5 m
- Inhalt: 750 ml
- Wirkstoff: Oleoresin Capsicum 13,2%
- Durchmesser: ca. 8 cm
- Höhe: ca. 28 cm
- Gewicht: ca. 1,1 kg
- Marke: VESK
- Made in Germany
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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