Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 50696
Stoppt Gefahren auf sichere Distanz: Erwerben und Führen erlaubnisfrei!
Der Guardian Angel III passt problemlos in jedes Handschuhfach, Handtasche oder Jackentasche. Die Pfefferpistole kann zur Tierabwehr unbemerkt getragen werden, bis man ihn eines Tages tatsächlich braucht.
Zwei starke, hochwirksame OC-Wirkladungen aus Chillipflanzen. Nach Abschuss der ersten Ladung wird automatisch auf die zweite Ladung umgeladen. Der Wirkstoff wird aus extrem scharfen Chillipflanzen gewonnen. Es ist ein natürlicher, farbloser Wirkstoff, der nicht ätzend ist.
Durch das spezielle Antriebssystem wird der Sprühstrahl nicht durch Gegen- oder Seitenwind abgelenkt. Einwandfreie Funktion ohne Druckverlust. Der Guardian Angel funktioniert auch bei extremer Hitze oder Kälte äußerst zuverlässig.
Ungeübten Personen erleichtert eine Visierung das Zielen. Kimme und Korn bieten hier bestmögliche Treffsicherheit. Die rutschfeste Pfefferpistole liegt sicher in der Hand. Das Abewehrgerät ist klein, flach und ein zuverlässiger Beschützer.
Durch den Clip kann der Guardian Angel III ganz einfach an Gürtel oder Tasche befestigt und transportiert werden.
Lieferumfang:
- Guardian Angel III Pfefferpistole
- Metallbox
Details zu Guardian Angel III Pfefferpistole Abwehrgerät:
- Maße: 12 x 2,5 x 8,5 cm
- Gewicht: 115 g
- Reichweite: bis zu 4 Meter
- Strahlgeschwindigkeit: 50 m/s (180 km/h)
- Wirkstoff: OC Wirkladungen (10 % OC)
- höchste Zuverlässigkeit
- hohe Strahlgeschwindigkeit
- große Treffsicherheit
- integrierter Gürtelclip
- Erwerben und Führen ohne Bewilligung
- Revolutionäres Antriebssystem ohne permanenten Druck
- Farbe: dunkelgrau
- Marke: Piexon
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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