Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 51021
Personal Guard System!
Die PGS II Pfefferpistole von P2P überzeugt mit Reichweite, Wiederverwendbarkeit und Handhabung. Sie kommt mit einer zusätzlich verbauten 200 Lumen Blendlampe, die eine sichere Zielerfassung und eine zeitweise Blendung des Angreifers ermöglicht. Sie ist somit ideal zur Selbstverteidigung geeignet.
Die sehr leichte Pistole hat einen ergonomischen Griff und ist einfach zu bedienen. Ihre Größe macht sie handlich, auch für kleine Hände. Die Sicherung erfolgt durch den Handballen. Wird dieser Handballen-Taster betätigt, aktiviert sich zusätzlich die 200 Lumen Taschenlampe. Der Abzug ermöglicht mehrere Sprühstöße mit einer Reichweite von bis zu 4,5 m.
Die Kartuschen können problemlos in den Kipplauf eingefügt werden. Zur Kontrolle der Kartusche ist ein Sichtfenster seitlich im Lauf eingebaut. Das Gerät ist wiederverwendbar - bei Bedarf kann einfach die Kartusche ersetzt werden.
Lieferumfang:
- P2P Pfefferpistole PGS II Kit schwarz/orange
- Pfefferspray-Kartusche
- CR123 Batterie
- Bedienungsanleitung
Details zu P2P Pfefferpistole PGS II Kit:
- Pfefferspray und Blendlampe in einem
- einfache Handhabung
- automatische Aktivierung der Lampe per Handballen-Taster
- ballistischer Strahl
- Pfefferspray mit UV-Farbstoff zur Tätererkennung
- Reichweite: bis zu 4,5 m
- Leuchtstärke der Lampe: 200 Lumen
- Füllmenge Pfefferkartusche: 11 ml
- Inhaltsstoff: Oleoresin Capsicum
- Maße: ca. 123 x 115 x 30 mm
- Stromversorgung Lampe: CR123 Batterie (enthalten)
- Gewicht: ca. 185 g
- Farbe: schwarz/orange
- Hersteller: P2P
Achtung: Nicht für Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen geeignet. Es gelten nicht die Sicherheitsrichtlinien für Spielzeug. Pfefferpistole darf nicht geführt werden.
Die Walther PGS II Pfefferpistole ist frei verkäuflich und perfekt für Ihre Heimverteidigung. Fällt aber als Anscheinswaffe unter das Führverbot nach § 42a WaffG.
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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