Info Schreckschusswaffen
Beim Abfeuern von Reizgasmunition (Pfeffer- und Gaspatronen) schießt Reizstoff in Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, welches den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll. Dabei unterscheidet man zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid, ein synthetisches Gegenstück zum im Pfefferspray verwendeten natürlichen Oleoresin Capsicum). Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab.
Umgang mit Schreckschusswaffen
Führen von Schreckschusswaffen
Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum (Grundstück) jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, soweit die Waffe nicht schießbereit und verschlossen transportiert wird.
Deutsches Waffengesetz
Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Disclaimer
Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.