Info Paintball
Hier finden Sie unsere Informationen zu Paintball.
Ursprünglich zum Markieren von zu fällenden Bäumen in ausgedehnten Waldgebieten der USA verwendet, nutzten Studenten diese Art Waffen zum sog. "Gotcha-Spiel" abgeleitet von "Got you - " zu Deutsch: "Ich hab' dich".
Während in den USA und im übrigen Europa wenige Probleme mit dem Paintball Spiel bestehen, betrachtet man es in Deutschland von Seiten der Behörden eher mit Misstrauen. Besonders "Woodland Paintball" und das damit verbundene Tragen von militärischer Tarnkleidung, bedeutet für die Spieler in Deutschland, dass ihnen sofort ein Klischee an gehaftet wird. Im Laufe der Zeit haben sich daher unterschiedliche Spielarten wie z.B. Speed-Paintball, bei dem es darauf ankommt, wer am schnellsten das gegnerische Ziel erobert. Das Spiel findet auf einem freien Spielfeld mit bunt gestalteten Hindernissen satt und wird von zwei Teams ausgetragen. Jedes Team hat die gleiche Art Hindernis auf seiner Seite. Die getragene Kleidung ist auffällig und bunt wie man es auch von anderen Sportarten kennt.
Von einigen amerikanischen, englischen und deutschen Firmen wird es sogar zur Mitarbeiterschulung eingesetzt. Aber auch in Deutschland werden die Hallen und Felder immer öfter von Firmen- und Freizeitgruppen gebucht.
Als Paintballs werden die verwendeten Farbkugeln bezeichnet. Diese bestehen in der Regel aus einer Gelantinehülle mit einer ungiftigen, wasserlöslichen Farbfüllung. Bei normaler Witterung werden Paintballkugeln biologisch rückstandsfrei abgebaut.
Umgang mit Markierern
Markierer
Grundsätzlich gelten sogenannte Markierer als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck Paintballs verschießen.
Ist eine Genehmigung erforderlich?
Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Behörde nicht erforderlich, solange die Sportwaffen den für Deutschland geltenden Bestimmungen (Leistung, Kennzeichnung) entsprechen. Alle Sportwaffen aus dem Kotte & Zeller Sortiment entsprechen diesen Voraussetzungen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte - und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers - sie unbefugt an sich nehmen.
Indoor ist das wohl problemlos zu realisieren, bei einem offenen Grundstück ist das schon schwieriger.
Es muss eine sichtbare Einfriedung des Areals, also eine Art Zaun vorhanden sein. Wobei die Wahl des Zauns, frei steht und es kann z.B. auch eine dichte Hecke mit entsprechender Höhe sein. Das Schießen auf Schießständen ist möglich, aber auf den üblichen Schießständen wird man kaum mit Farbmarkierungswaffen schießen können. Bleiben also nur die Spielfelder.
In einem Gebäude, z.B. einer alten Fabrikhalle, bestehen diese Schwierigkeiten nicht, solange ich der Besitzer bin oder der Besitzer/Eigentümer dem Schießen in der Halle unentgeltlich zustimmt. Denn das gilt nur für die private Nutzung. Sonst haben die Behörden wieder ein Wörtchen mit zu reden.
Deutsches Waffengesetz
Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Disclaimer
Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.