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Info Luftgewehre / Luftpistolen

Hier finden Sie unsere Informationen zu Luftgewehre / Luftpistolen

Luftpistolen, Luftgewehre und CO2 Waffen sind Druckluftwaffen, die beim Schießsport zum Einsatz kommen. Es wird ein Geschoss durch die Ausdehnung von komprimiertem Gas, in der Regel durch Luft, angetrieben. Auch Waffen, bei denen das Geschoss mit einem anderen Gas als Luft angetrieben wird, z.B. CO2 werden zu den Druckluftwaffen gezählt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Schusswaffen allgemein als "Luftdruckwaffen" bezeichnet.
Es wird zwischen Diabolos, Rundkugeln (auch BBs genannt) und Federbolzen unterschieden. Welche Munitionsart Ihre Pistole bzw. Ihr Gewehr benötigt, finden Sie in der Produktbeschreibung unter dem Punkt "Kaliber".
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln ("BBs") durch einen Metalllauf verschießen.

Umgang mit Druckluftwaffen

In Deutschland dürfen Druckluftwaffen, die eine Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht überschreiten und die mit einem "F" gekennzeichnet sind, ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Das Schießen auf privatem Grundstück ist erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a).
Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren. Allerdings gilt dieses Alter nur für das Schießen in einem Verein unter Aufsicht. Im privaten Bereich ist Jugendlichen unter 12 Jahren jeglicher Umgang mit Luftdruckwaffen untersagt.

Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe "nicht schussbereit" und "nicht zugriffsbereit" von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

Das geladene und ungeladene "Führen" von Druckluftwaffen, also ein direktes bei sich am Körper Tragen der Waffe, (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig und nur mit gültigem Waffenschein zulässig.

Deutsches Waffengesetz

Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Disclaimer

Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.


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