Info Luftgewehre / Luftpistolen
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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Schusswaffen allgemein als "Luftdruckwaffen" bezeichnet.
Umgang mit Druckluftwaffen
Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren. Allerdings gilt dieses Alter nur für das Schießen in einem Verein unter Aufsicht. Im privaten Bereich ist Jugendlichen unter 12 Jahren jeglicher Umgang mit Luftdruckwaffen untersagt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das geladene und ungeladene "Führen" von Druckluftwaffen, also ein direktes bei sich am Körper Tragen der Waffe, (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig und nur mit gültigem Waffenschein zulässig.
Deutsches Waffengesetz
Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Disclaimer
Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.