Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 18073
Hochkonzentrierte Wirkung, hohe Kapazität und leistungsstark.
Schon bei kurzem Druck auf den Auslöser wird ein hochkonzentrierter, hochwirksamer 4-5 Meter Flüssigstrahl aus Cayenne-Pfeffer mit starkem Druck freigesetzt. Hohe Reichweite für zielgenaues Sprühen, auch bei Wind eher richtungsstabil. Um bei Gefahr den Angriff sicher abzuwehren, richten Sie den Flüssigkeitsstrahl direkt auf die Augenpartie des angreifenden Tieres. Durch die Treffgenauigkeit des ausgebrachten Wirkstoffes wird die unmittelbare Umgebung des Angreifers nicht stark belastet. Mit sofortiger Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute stoppen Sie angreifende Tiere aus der Distanz.
Pfefferspray gilt unter Fachleuten als effektives Abwehrmittel, da es auch von Laien in Stresssituationen einfach und leicht anwendbar ist.
In der Wohnung sollte man davon mehrere haben, damit im Notfall der Zugriff an verschiedenen Stellen möglich ist.
Alle Pfeffersprays von TW1000 werden in Deutschland hergestellt und enthalten den natürlichen Pfefferextrakt Oleoresin Capsicum (OC). Wirkstoff aus schärfsten Chilischoten führt zu sofortiger Reizung der Augen und Atmungsorgane und somit zur Angriffsunfähigkeit.
Tierabwehrsprays stehen nicht unter dem Waffengesetzt und sind somit ohne Altersbeschränkung und frei verkäuflich.
Details zu TW 1000 Pfefferspray zielgenauer Strahl, 75 ml:
- zielgenauer Flüssigkeitsstrahl
- auch bei Wind eher richtungsstabil
- hohe Reichweite: 4-5 Meter
- Schutzkappe mit Federdeckelsicherung
- Inhalt: 75 ml
- Wirkstoff: natürlicher Chili-Extrakt OC 10%
- Größe: 13,5 cm
- Gewicht: 96 g
- Marke: TW1000
- Made in Germany
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: Pfefferspray
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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