Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 50231
Sicherheit in jeder Situation, auch in geschlossenen Räumen. Darf in keinem Auto oder Haushalt fehlen.
Zielgenauer, hochwirksamer Pfeffer-Gelstrahl mit maximaler Reichweite. Stoppt angreifende Tiere sofort und macht diese kampfunfähig. Der hochwirksame Gel-Strahl mit klebriger Konsistenz, bleibt besser am Ziel haften und erlangt größere Entfernungen.
Der Vorteil von Pfeffergel liegt klar auf der Hand: Das Pfeffergel kann auch bei stärkeren Windböen angewendet werden und ist gleichermaßen für Indoor und Outdoor geeignet.
Die spezielle Schutzkappe verhindert unbeabsichtigtes Auslösen und schützt den Sprühkopf zusätzlich vor Druckeinwirkungen.
Pfefferspray gilt unter Fachleuten als effektives Abwehrmittel, da es auch von Laien in Stresssituationen einfach und leicht anwendbar ist.
In der Wohnung sollte man davon mehrere haben, damit im Notfall der Zugriff an verschiedenen Stellen möglich ist.
Alle Pfeffersprays von TW1000 werden in Deutschland hergestellt und enthalten den natürlichen Pfefferextrakt Oleoresin Capsicum (OC). Wirkstoff aus schärfsten Chilischoten führt zu sofortiger Reizung der Augen und Atmungsorgane und somit zur Angriffsunfähigkeit.
Tierabwehrsprays stehen nicht unter dem Waffengesetzt und sind somit ohne Altersbeschränkung und frei verkäuflich.
Details zu TW 1000 Pfeffergel, 50 ml:
- klebrige Konsistenz haftet besser am Ziel
- auch bei Wind einsetzbar
- Schutzkappe mit Federdeckelsicherung
- Inhalt: 50 ml
- Wirkstoff: natürlicher Chili-Extrakt OC 10%
- Größe: 11 cm
- Gewicht: 86 g
- Marke: TW1000
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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