Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 18038
Verlässlicher Beschützer für Haus und Garten, bietet Schutz in jeder Situation.
Schon bei kurzem Druck auf den Auslöser wird ein starker kegelförmiger Sprühstrahl mit hochkonzentriertem Pfeffer-Extrakt freigesetzt. Mit sofortiger Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute stoppen Sie angreifende Tiere aus der Distanz. Ausgestattet mit einem speziellen Weitstrahlventil können Sie sich auf einen Sprühstrahl mit sehr hoher Reichweite verlassen.
Der kegelförmige Sprühstrahl sorgt für eine breitflächige Ausdehnung des Reizstoffes und vereinfacht das Treffen von bewegten Zielen. Die Schutzkappe verhindert unbeabsichtigtes Auslösen und Selbstansprühen.
Pfefferspray gilt unter Fachleuten als effektives Abwehrmittel, da es auch von Laien in Stresssituationen einfach und leicht anwendbar ist. In der Wohnung sollte man davon mehrere haben, damit im Notfall der Zugriff an verschiedenen Stellen möglich ist.
Alle Pfeffersprays von TW1000 werden in Deutschland hergestellt und enthalten den natürlichen Pfefferextrakt Oleoresin Capsicum (OC). Der Wirkstoff aus schärfsten Chilischoten führt zu sofortiger Reizung der Augen und Atmungsorgane und somit zur Angriffsunfähigkeit des Angreifers.
Tierabwehrsprays stehen nicht unter dem Waffengesetzt und sind somit ohne Altersbeschränkung und frei verkäuflich.
Details zu TW 1000 Pfefferspray Breitstrahl, 150 ml:
- breiter, kegelförmiger Strahl
- einfacheres Treffen von bewegten Zielen
- Weitstrahlventil für höhere Reichweite
- Schutzkappe
- Metallclip
- Inhalt: 150 ml
- Wirkstoff: natürlicher Chili-Extrakt OC 10%
- Größe: 17,5 cm
- Gewicht: 165 g
- Marke: TW1000
- Qualität Made in Germany
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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