Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 50137
Pfefferspray für unterwegs. Passt in jede Jacken- und Hosentasche.
Ein starker kegelförmiger Sprühstrahl mit hochkonzentriertem Pfeffer-Extrakt, mit sofortiger Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute stoppt angreifende Tiere aus der Distanz. Der kegelförmige Sprühstrahl sorgt für eine breitflächige Ausdehnung des Reizstoffes und vereinfacht das Treffen von bewegten Zielen. Die Gefahr den Angreifer durch ungenaues Zielen zu verfehlen, wird dabei minimiert.
Das TW1000 Lady Pfefferspray ist ein sehr beliebtes Pfefferspray für unterwegs. Dank des praktischens Clips kann es überall griffbereit befestigt werden, egal ob an Gürtel, Tasche, Rucksack, ... Das Pfefferspray kann auch jederzeit versteckt in der Hand getragen werden, sodass Sie stets für plötzliche Angriffe gewappnet sind. Natürlich passt das handliche Spray auch locker in jedes Handschuhfach im Auto.
Die Schutzkappe verhindert unbeabsichtigtes Auslösen und Selbstansprühen.
Alle Pfeffersprays von TW1000 enthalten den natürlichen Pfefferextrakt Oleoresin Capsicum (OC). Der Wirkstoff wird aus den schärfsten Chilischoten gewonnen und führt zu sofortiger Reizung der Augen und Atmungsorgane und somit zur Angriffsunfähigkeit. Gesundheitliche Nebenwirkungen unserer TW1000 OC-Produkte sind bei sachgerechter Anwendung nicht bekannt.
Details zu TW 1000 Pfefferspray Breitstrahl, 20 ml Lady:
- breiter, kegelförmiger Strahl
- einfacheres Treffen von bewegten Zielen
- Schutzkappe
- Gürtelclip
- Inhalt: 20 ml
- Größe: 10,5 cm
- Gewicht: 28 g
- Marke: TW1000
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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